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Allgemeines

 

Wann beginnt und wie lange dauert die Ausbildung?

Mit Entrichtung der Grundgebühr und Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages ist dieser rechtsgültig und die theoretische Ausbildung bezahlt.
Der theoretische Unterricht kann sofort oder zu einem Zeitpunkt eigener Wahl beginnen.
Nach Abschluss Ihrer theoretischen Ausbildung melden wir Sie zur Prüfung an.
Gleichzeitig zu Ihrer Theorie kann ebenfalls schon mit der praktischen Ausbildung begonnen werden (den genauen Zeitpunkt bestimmen jedoch Sie).
Der Umfang der praktischen Ausbildung hängt entscheidend von ihrer persönlichen Begabung ab.
Als Abschluss Ihrer Ausbildung fordert der Gesetzgeber die Durchführung von z. B. 12 Sonderfahrstunden für die Klasse A1, A und B. Dabei handelt es sich um 4 Autobahn-, 5 Überland- und 3 Nachtfahrten.
Alle praktischen Fahrstunden werden sofort nach Erhalt beglichen, das bewahrt Sie vor weiteren Forderungen nach bestandener Prüfung.
Lediglich bei Übernahme der Kosten durch einen Kostenträger können andere Zahlungsformen vereinbart werden.
 

Wie gut sind Ihre Erfolgsaussichten?

Erfahrene Fahrlehrer, eine solide Ausbildung und ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Schüler und Ausbilder sind die besten Voraussetzungen für Ihren Erfolg!
 

Was benötige ich dann später für den Führerscheinantrag?
  1. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  2. Ein Passbild bzw. Lichtbild neueren Datums ohne Kopfbedeckung im Halbprofil
  3. Wer noch keinen Führerschein besitzt, benötigt den "Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort" (sogenannter Erste-Hilfe-Kurs)
  4. Bescheinigung des Optikers oder Augenarzt über einen Sehtest
Was kostet der Führerschein?

Je nach Klasse kommen unterschiedliche Kosten auf Sie zu, siehe Preisliste.

 

 

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